Förderungen

Hier sind die verschiedenen Fördermöglichkeiten für die BRP-Kurse aufgelistet:

Bildungskonto des Landes OÖ

Förderperiode 2019-2022
(Auszug aus den Richtlinien)
Geförderter Personenkreis

  • Arbeitnehmer
  • Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw.  Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
  • Wiedereinsteiger nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Arbeitslosengeld oder Notstandhilfe beziehende Personen
  • Freie Dienstnehmer
  • Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als € 2.700,- brutto beträgt
  • Ein-Personen-Unternehmer und Kleinunternehmer mit max. fünf Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitbeschäftigte). Bei Unternehmern mit einem akademischen Abschluss darf das Einkommen monatlich nicht mehr als € 2.700,- brutto betragen

 

Nicht gefördert werden

  • Personen, die beim AMS arbeitssuchend vorgemerkt sind und bisher keinen Arbeitnehmerstatus hatten
  • Personen, die eine Alterspension beziehen
  • Personen, die ihren Hauptwohnsitz nur für einen bestimmten Zeitraum in Oberösterreich angemeldet haben (für Studien- und Ausbildungszwecke, Aupair)
  • alle Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (Bachelor-, Master-, Magister-, Doktoratsstudium, MBA, MSc, etc.)
  • alle esoterischen und energetischen Aus- und Weiterbildungen
  • der Besuch von Hobbykursen und der Erwerb von Lenkerberechtigungen, ausgenommen der Gruppen C bis F bei unmittelbarer beruflicher Anwendung
  • Kurskosten unter € 100,-
  • Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungs-, Literaturkosten und Prüfungskosten

 

Fördervoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
  • Berufsbezogene Weiterbildungen und Umschulungen ab € 100,-
    (bei Umschulungen sind die Bildungsmaßnahmen innerhalb eines Jahres nach Abschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen)
  • 75% Anwesenheit erforderlich
  • Antrag ist bis 6 Monate nach Kursende bzw. Ablegung der Abschlussprüfung einzureichen

Förderhöhe

grundsätzlich 30% der Kurskosten
Max. Förderhöhe
€ 2.000,- (Ausnahme Sprachkurse max. € 1.000,-)

 

60% der Kurskosten für

  • Personen mit Anspruch auf Wochengeld bzw. Kinderbetreuungsgeld
  • Wiedereinsteiger nach der Kinderkarenz
  • Personen zur Vorbereitung auf die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz
  • Personen ab Vollendung des 50. Lebensjahres, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als € 2.200,- brutto beträgt
  • Personen, die zwecks Integration Deutschkurse besuchen (A1, A2, B1 und B2)
  • Personen, die keinen höheren formalen Abschluss als max. den Pflichtschulabschluss und keine Berufsausbildung haben

Max. Förderhöhe € 2.400,- (Ausnahme Sprachkurse max. € 1.000,-)

 

Die umfassenden Förderrichtlinien und das Antragsformular finden Sie unter www.land-oberoesterreich.gv.at
Detailinformationen beim Land OÖ unter Tel: 0732/7720-14900

 

 

 

100% -Förderung von Vorbereitungskursen auf Lehrabschlussprüfungen

Wer wird gefördert
Lehrlinge.
Nicht gefördert werden Lehrlinge bei Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), politischen Parteien sowie Lehrlinge in selbständigen Ausbildungseinrichtungen.

Voraussetzungen:

  • Kurse sind dann förderbar, wenn sie 12 Monate vor Lehrzeitende bzw. maximal 12 Monate nach Lehrzeitende besucht werden.
  • Es werden 100% der Kurskosten, maximal jedoch € 250,- pro Kurs gefördert.
  • ZUSÄTZLICH kann der Restbetrag (der über € 250,– hinausgeht) im Rahmen des OÖ Bildungskontos gefördert werden, sofern der Restbetrag mindestens € 100,– beträgt.
  • Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich Anzahl der Kursbesuche pro Lehrling.
  • Anträge müssen spätestens 3 Monate nach Abschluss des Kurses eingereicht werden.

Auskünfte über Förderbarkeit von Kursen:

T: 05-90909-2010  F: 05-90909-4089
M: lehre.foerdern@wkooe.at
W: www.lehre-foerdern.at